Eine Besonderheit des deutschen Erbrechts: der Pflichtteil

Die rechtliche Erbfolge unterscheidet sich von Land zu Land. In zahlreichen Nationen gibt es die gesetzliche Pflichtteilsvorschrift. Sie setzt fest, dass beispielsweise der Lebenspartner und die direkten Abkömmlinge - leibliche und adoptierte Kinder, Enkelkinder – anspruchsberechtigt sind. Sie erhalten vom Erbe daher auch einen Teil, sollten sie

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