Die Immobilie eines verheirateten Paares ist häufig eine bedeutende finanzielle Komponente und Altersvorsorge dar. Was passiert bei einer Scheidung mit der Immobilie?
Muss das Haus sofort verkauft werden?
Nein, nicht zwangsläufig. Wir helfen Ihnen, die beste Lösung für Ihre Scheidungsimmobilie zu finden. Nehmen Sie Kontakt mit uns auf für eine Beratung!
Immobilien und Zugewinngemeinschaft
Die Zugewinngemeinschaft ist bei Eheschließungen weit verbreitet. Das heißt, dass das während der Ehe erworbene Eigentum beiden Partnern gehört, ebenso wie die Schulden. Die Aufteilung ist leider selten unkompliziert.
Realteilung: Immobilie in zwei getrennte Wohnungen aufteilen
Bei dieser Lösung verbleiben beide Ex-Partner in der Immobilie und erhalten das Alleineigentum an jeweils einem Teil der Immobilie. Dies erfolgt durch eine notarielle Teilungserklärung im Grundbuch. Nicht jede Immobilie eignet sich hierfür, daher sollte ein Experte konsultiert werden.
Die Immobilie den Kindern übertragen
Man kann auch die Immobilie auf die Kinder übertragen. Dies benötigt jedoch die Zustimmung des Vormundschaftsgerichts. Alternativ kann ein Partner seinen Anteil an das Kind schenken, mit Zustimmung des anderen Partners.
Verbleib in der Immobilie und Ausgleich durch Übertragung
Eine weitere Lösung ist die Übertragung des Eigentums an einen Partner. Dabei erhält der andere Partner eine Ausgleichszahlung, die sich nach dem Marktwert der Immobilie und den jeweiligen Eigentumsanteilen richtet. Es muss beachtet werden, dass die laufenden Kreditverpflichtungen ebenfalls übernommen werden.
Öffentliche Teilungsversteigerung
Bei fehlender Einigung kann die Immobilie auf Antrag öffentlich versteigert werden. Dabei ist Vorsicht geboten: Oft deckt der Erlös nicht die Schulden, und das Höchstgebot liegt unter dem Verkaufspreis bei professionellem Verkauf. Das kann zu ungedeckten Schulden führen, für die beide Partner haften. Daher ist eine einvernehmliche Lösung immer vorzuziehen.
Vermietung
Ist ein Verkauf ungünstig oder kann das Haus nach mehr lesen... der Scheidung nicht allein gehalten werden, ist Vermietung eine Option. Dann müssen die Ex-Partner als Vermieter zusammenarbeiten oder einen Makler einschalten.
Verkauf der Immobilie
Bei einer Scheidung entscheiden sich die meisten Paare für den Verkauf des Hauses. Nach dem Trennungsjahr hat jeder das Recht, den Verkauf des Hauses zu fordern. Ein erfahrener Immobilienmakler übernimmt Bewertung, Vermarktung und Verhandlung mit Käufern. So können Sie sich auf andere Dinge während der Scheidung konzentrieren.
Sollten Sie noch Fragen haben oder Unterstützung benötigen, sind wir als erfahrene Makler für Sie da. Gemeinsam finden wir die optimale Lösung für Ihre Situation.
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